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Hartz IV: Dürfen Ältere Schonvermögen behalten?


Lesedauer 3 Minuten

Dürfen ältere Hartz-IV-Bezieher ihr Vermögen behalten?

29.12.2016

Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pflaz, Malu Dreyer, fordert, die Lebensarbeitszeit in das Schonvermögen von Hartz-IV-Beziehern einzubeziehen. Die bisherigen 10 000 Euro seien zu wenig für ein langes Erwerbsleben.

Menschen, die 30 Jahre gearbeitet hätten, dürften nicht mit 20jährigen gleich gestellt sein, die noch am Anfang ihres Arbeitslebens stünden. Heute muss jeder, der in Hartz-IV rutscht, an seine eigenen Ersparnisse gehen, bevor er Geld von der Jobagentur bekommt. Für alle gilt dabei: Maximal 10 000 Euro dürfen ihnen als „Schonvermögen“ bleiben.

Dreyer sagt, die SPD solle mit ihrer Forderung nach einem größeren Schonvermögen für ältere Erwerbslose 2017 Wahlkampf betreiben.

Axel Schäfer, der SPD-Fraktionsvize im Bundestag, unterstützt Dreyers Idee. Er sagte dem Tagesspiegel: „Es ist gut, wenn wir Fehlentwicklungen bei Hartz IV korrigieren.“

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