Das Jobcenter in Glückstadt nimmt es sehr genau. Ein betroffenes Ehepaar, dass auf Hartz IV Leistungen angewiesen ist, soll wegen einer „zu hohen Miete von 0,80 Cent“ umziehen; und das, obwohl das Paar immer darauf geachtet hat, sich an die Vorgaben der Behörde zu halten.
„Damals lag die Grenze für zwei Personen bei 361 Euro, unsere Mietkosten betragen 359 Euro“, erklärte Heinz-Uwe Zwang (62) gegenüber der SHZ. Darin enthalten sind neben der Kaltmiete auch die allgemeinen Betriebskosten. Zusätzlich müssen nur noch die Heizkosten aufgebracht werden. „Wir sind davon ausgegangen, dass das unser letzter Wohnungswechsel war.“ Doch auf einmal wurde der Richtwert auf genau 358,20 Euro gesenkt. Somit würde das Ehepaar um gerade einmal 80 Cent darüber liegen.
Prompt kam die Aufforderung des Jobcenters die Kosten zu senken. Die Behörde verlangte unter anderem, dass die Beiden umziehen. Dabei sei auch ein „Wohnortwechsel“ möglich. Um eine günstigere Wohnung zu finden, schrieb die Behörde vor, dass im Freundes- und Bekanntenkreis nachgefragt werde. Das Jobcenter wolle offenbar lieber den Umzug finanzieren, statt bei den 80 Cent aus Kulanz ein Auge zu zudrücken. Das sei unsinnig, empört sich Zwang.
Bis Ende Januar wurde die Frist zur Senkung der Unterkunftskosten gesetzt. „Bis dahin muss ich entweder die Mietkosten gesenkt haben oder zumindest nachweisen, dass ich mich bemüht habe, sie zu senken.“ Nur dann würde das Jobcenter zunächst sechs Monate Ruhe geben. Doch darauf will sich der streitbare Mann nicht einlassen. „Richtigen Widerspruch dagegen kann ich erst dann einlegen, wenn die Frist abgelaufen ist und mein Leistungsbescheid den Mietbedarf nicht mehr deckt.“ Dieser Bescheid zeigt dann auch an, wie hoch die Hartz IV Leistungen inkl. Miete sind. Allein die Kosten für den bürokratischen Aufwand übersteigen die 80 Cent. Zudem sei es nicht erklärbar, warum die Kaltmiete und die Betriebskosten als fixer Betrag festgesetzt sind. Der letzte Punkt variiere nun mal. Aber die Behörde will nicht von sich aus einlenken. (ag)
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