Hartz IV: Ein-Euro-Jobs sind Zwangsarbeit?
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Ein-Euro-Jobs sind Zwangsarbeit – und Zwangsarbeit ist verboten
Die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) verbietet jegliche Form der Zwangsarbeit. Das ILO-Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit unterschrieb die Bundesrepublik Deutschland 1956.
Dieses Übereinkommen definiert Zwangsarbeit wie folgt:
Artikel 2
1. Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit“ im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Für die Ein-Euro-Jobs gilt genau das. Wer einen Ein-Euro-Job nicht annimmt, dem kürzt das Jobcenter die Mittel, verhängt als eine Strafe. Diese Strafe anzudrohen zwingt Menschen, auch absurdeste „Jobs“ auszuführen. Von Freiwilligkeit kann keine Rede sein. Ein-Euro-Jobs sind also Zwangsarbeit, und Zwangsarbeit ist in Deutschland verboten.
Damit machen sich, genau genommen, Mitarbeiter des Jobcenters und das gesamte Personal der Bundesagentur für Arbeit, strafbar, weil sie eine verbotene Form der Zwangsarbeit durchsetzen. Das von der Bundesregierung ratifizierte ILO-Übereinkommen 29 ist eindeutig:
