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Hartz IV-Eingliederungsvereinbarungen müssen Interessen beider Vertragspartner berücksichtigen
09.07.2013
Die meisten Hartz IV-Eingliederungsvereinbarungen sind nichtig. Darauf weist Rechtsanwältin Daniela Weise aus Jena gegenüber „123recht.net“ hin. Demnach sind die Sanktionen, die bei Nichteinhaltung der Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter verhängt werden, rechtswidrig.
