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Hartz IV: EU Ausländer erhalten weiter ALG-II

1. Januar 2026 admin News


Lesedauer 5 Minuten

EU-Ausländer erhalten zunächst weiter Arbeitslosengeld II: Leistungsausschluss durch Jobcenter ist rechtswidrig

15.05.2012

Der von Deutschland gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) erklärte Vorbehalt ist rechtlich wirkungslos. Der Vorbehalt sollte nahezu alle in Deutschland lebenden EU-Ausländer von der Möglichkeit, Arbeitslosengeld II-Leistungen (Hartz IV) zu beziehen, ausschließen. Die hierzu erlassene Richtlinie der Bundesagentur für Arbeit ist rechtswidrig.

Dies stellten sowohl das Sozialgericht Berlin als auch das Sozialgericht Leipzig in aktuell getroffenen Entscheidungen klar, Sozialgericht Berlin Aktenzeichen S 96 AS 6145/12 ER und S 110 AS 28262/11 sowie Sozialgericht Leipzig, Aktenzeichen S 20 AS 852/12 ER.

Rechtsanwalt Dirk Feiertag, der Vertreter des Leipziger Klägers erklärt: „Die Leistungen der deutschen Jobcenter nicht mehr für arbeitssuchende Europäer zur Verfügung zu stellen, ist klar rechtswidrig. Nach den heute getroffenen Entscheidungen der Sozialgerichte wäre es konsequent, Anträge von EU-Ausländern wenigstens vorläufig weiter zu bewilligen. Die deutschen Jobcenter bewegen sich in diesem Punkt aber nicht. Ich rate daher allen Betroffenen, selbst Widerspruch und Klage gegen die Entscheidungen der Jobcenter einzulegen.“

Bisher regelte das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA), welches auch von Deutschland unterzeichnet wurde, dass die Angehörigen der Mitgliedstaaten in dem jeweilig anderen Land Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Im Januar 2012 erklärte die Deutsche Bundesregierung vollkommen überraschend einen Vorbehalt gegen dieses Abkommen. Ziel war es mit Blick auf die europäische Wirtschaftskrise EU Ausländer von dem Bezug von ALG II-Leistungen auszuschließen. Damals zeigte sich selbst die Bundesagentur für Arbeit über das Vorgehen verwundert. Sie verzeichnete laut eigenen Angaben keine erhöhte Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme.

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