Hartz IV: Für einen armutssicheren Kindersatz
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In der Bundesrepublik Deutschland bezogen im Monat November 2007 nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit knapp 6,8 Millionen Menschen in 3,5 Millionen‚ Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II, (Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV).
Von ihnen sind 1,8 Millionen unter 15 Jahre alt und müssen mit einem monatlichen Regelsatz von 208 Euro auskommen, Jugendliche bis 18 Jahren erhalten monatlich 278 Euro für ihr Auskommen. Weder sie noch ihre Eltern profitieren vom Kindergeld, da dieses als ‚Einkommen’ im Rahmen der so genannten Bedarfsgemeinschaft mit der Regelleistung der Grundsicherung für Arbeit verrechnet wird. Das Gleiche gilt für Unterhaltsleistungen: Dies kann dazu führen, dass Kinder und Jugendliche zum Unterhalt ihrer Eltern herangezogen werden.
Die Nationale Armutskonferenz NAK geht davon aus, dass inzwischen jedes sechste Kind in Deutschland in einer Familie mit Einkommen um das Existenzminimum lebt: Laut NAK ist die Zahl dieser Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren seit Inkrafttreten von ‚Hartz IV’ von 1,1 Millionen auf derzeit ca. 2,2 Millionen Kinder/Jugendliche angestiegen. Der „Kinderreport Deutschland 2007“ des Deutschen Kinderhilfswerks stellt fest, dass von Sozialgeldbezug in ostdeutschen Kommunen aber auch in westdeutschen Ballungsräumen und Großstädten „je nach Altersgruppe jeder siebte bis dritte Minderjährige betroffen“ ist und bilanziert: „Armut schränkt Kinder wie Familien ein und grenzt sie sozial aus“. Der Deutsche Kinderschutzbund geht sogar von 2,6 Millionen Kindern in Armut aus. „Armut ist der größte Risikofaktor für die kindlichen Lebenschancen.“
II. Der Regelsatz für Kinder: Wieviel Fahrrad im Monat braucht ein Kind?
Die Regelleistung für Kinder und Jugendliche wird aus dem Regelsatz für Erwachsene abgeleitet. Einem Kind von 0 bis 14 Jahren werden demnach 60% des Bedarfes eines alleinstehenden Erwachsenen zugestanden, Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren 80%
(monatlich 208Euro/278 Euro). Aufgegliedert bedeutet dies beispielsweise dass Kindern von 0-14 Jahren am Tag 2,56 Euro
für Ernährung zur Verfügung stehen.
Der ALG II Regelsatz für Kinder und Jugendliche in der Übersicht
| Das sind: | Kinder von 0 bis 14 Jahren | Jugendliche 15 bis 18 Jahre |
| für das Frühstück | 0,45 Euro | 0,59 Euro |
| für das Mittagessen | 0,79 Euro | 1,06 Euro |
| für das Abendessen | 0,79 Euro | 1,06 Euro |
| für Getränke täglich | 0,53 Euro | 0,72 Euro |
Für Bus und Bahn sind 8,46 bzw. 11,31 Euro im Monat, für den Kauf eines Fahrrads monatlich 0,40 bzw. 0,54 Euro vorgesehen. Das ist das Geld, das unsere Gesellschaft für ihre Kinder und Jugendlichen als soziokulturelles Existenzminimum erklärt. Nach Ansicht von Bundestag, Bundesrat Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht stellt dies Teilhabegerechtigkeit und Bildungschancen sicher!
Zum Vergleich: Nach dieser Aufteilung stehen einer bzw. einem Bundestagsabgeordneten ab dem 1. Januar kommenden Jahres9 19,80 Euro für das Frühstück, 35,36 Euro für ein Mittagessen und nochmals 35,36 Euro für das Abendessen zur Verfügung. Oder, anders gesagt: Berechnet man die Grunddiäten eines Bundestagsmitgliedes nach Hartz IV, so kann ein Mitglied des deutschen Bundestages ohne Nebeneinkünfte so viel Mittagessen wie 46 und ein halbes Kind in ‚Hartz IV’-Haushalten – das wäre doch mal eine
Einladung zum Mittagessen wert!
Wie wird der Regelsatz erhoben: Von Tücken und Ableitungen
Die jeweils aktuelle Regelleistung des SGB II, die im § 28 SGB XII festgelegt wird, leitet sich laut Regelsatzverordnung10 aus der Auswertung der alle fünf Jahre erhobenen Einkommensund Verbrauchsstichprobe (EVS) ab. Durch diese werden die Einkommen und Ausgaben verschiedener Haushalts- und Einkommenstypen erfasst, die Befragungsergebnisse stehen „stellvertretend für die
Grundgesamtheit von rund 38,1 Mill. Haushalten bundesweit (…).“.
Für die Festlegung des Regelsatzes für einen Erwachsenen (‚Eck-Regelsatz’) zieht der Gesetzgeber die Ausgaben der unteren 20% aller Alleinstehenden heran. Deren Ausgaben werden anschließend nochmals herabgesetzt: Bedarfe, die nicht durch das SGB II abgedeckt werden sollen (Bildung, Urlaub, …), fallen heraus. Von dem sich ergebenden Wert erhalten Kinder 60 und Jugendliche 80% als Regelsatz. Alleinstehende Erwachsene haben keine Ausgaben für Windeln, Schulmittel, ständig wachsende Füße, Kindergeburtstage etc.14, deshalb bleiben diese Posten im Regelsatz für Kinder unberücksichtigt.
