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Lesedauer 2 MinutenHartz IV: Geldgeschenke ab 50 Euro im Jahr werden als Einkommen an das ALG II angerechnet. Arme Kinder müssen Geschenke wieder abgeben, reiche Kinder dürfen die Geldgeschenke behalten. Geldüberweisungen, auch von der Oma an ihre Enkel, werden bei Hartz IV als "Einkommen" angerechnet, wenn der gesamte Betrag über 50 Euro im Jahr (!) beträgt. Wenn auch nur ein Cent mehr geschenkt wird, wird der gesamte Betrag an das Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet. Vor dem Landessozialgericht Chemnitz wurde die Praxis der Behörden für rechtens beurteilt. Im konkreten Fall hatte eine Oma ihren drei minderjährigen Enkeln für die Geburtagstage und Weihnachten insgesamt 570 Euro an die Kindesmutter überwiesen. Keineswegs hatte die Oma den gesamten Betrag überwiesen, sondern in Teilbeträge …
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