Lesedauer 3 MinutenUrteil: Hundehaftpflichtversicherungen sind bei der Hartz IV Leistungsberechnung zu berücksichtigenEinen Erfolg konnte eine Hundebesitzerin, die auf Hartz IV Leistungen angewiesen ist, vor Gericht erringen. "Beiträge zu den Hundehaftpflichtversicherungen sind bei der Leistungsberechnung zu berücksichtigen, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind", lautet der Tenor des Sozialgerichts Gelsenkirchen Az: S 31 AS 2407/14 (noch nicht rechtsgültig). Wird ein Erwerbseinkommen erzielt, ist Voraussetzung, dass das Bruttoeinkommen über 400 € beträgt und der Grundfreibetrag von 100 € ausgeschöpft wird. Wortlaut der Entscheidung:Die Klägerin hat einen Anspruch auf Berücksichtigung der Hundehaftpflichtversicherung bei der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II für den Zeitraum Februar 2014 bis Juli 2014. Der Klägerin stand für den streitgegenständlichen Zeitraum dem Grunde nach ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung …
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