Lesedauer < 1 MinuteJobcenter-Angestellte transferierte sich offenbar hohe Geldsummen auf das eigene Konto 09.05.2014 Hartz IV-Betrug, das wird von Hilfebedürftigen grundsätzlich unterstellt, weshalb Leistungsberechtigte bei Antragstellung grundsätzlich alle Grundrechte abgeben müssen. Der Generalverdacht gilt jedoch nicht für Jobcenter-Mitarbeiter, die eigentlich innerhalb des Systems viel größere und weitreichende Möglichkeiten haben, zu betrügen. So geschehe offenbar in Berlin. Ein Jobcenter-Mitarbeiterin soll insgesamt 280.000 Euro in die eigene Tasche gelenkt haben. 📚
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