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Hartz IV: Jobcenter dürfen weiter sanktionieren


Lesedauer 2 Minuten

Bundesverfassungsgericht lehnt Vorlage des Sozialgerichts Gotha ab

02.06.2016

Karlsruhe (jur). Jobcenter dürfen Hartz-IV-Bezieher jedenfalls vorerst weiter nach den gesetzlichen Bestimmungen bestrafen und das Arbeitslosengeld II bis auf null Euro kürzen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Donnerstag, 2. Juni 2016, veröffentlichten Beschluss eine Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha aus formalen Gründen als unzulässig zurückgewiesen, welches die Sanktionsregelungen für verfassungswidrig hielt (Az.: 1 BvL 7/15). Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts sind aber noch „einige“ Verfassungsbeschwerden einzelner Personen zu den Hartz-IV-Sanktionen anhängig. Wann darüber entschieden wird, sei aber unklar.

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