Hartz IV: Jobcenter Einladung um 0.00 Uhr
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Tacheles stellt den Knaller vor
Die Erwerbslosenhilfe-Initiative „Tacheles .V.“ aus Wuppertal berichtet wieder von einem neuen Fall von willkürlicher und rechtswidriger Praxis der Jobcenter. Dieses Mal hatte eine Wuppertaler Hartz-IV-Bezieherin gegen einen Bescheid des Jobcenter Widerspruch eingelegt, was oft vorkommt und noch viel häufiger notwendig wäre.
Daraufhin bekam die Betroffene kurze Zeit später eine sogenannte Meldeaufforderung. Darin versehen war eine Drohung enthalten, dass, wenn sie nicht ohne wichtigen Grund der Einladung nicht folgen leistet, eine zehn-prozentige Leistungskürzung erfolge. Als Grund für die „wichtige Terminsache“ war angegeben: „Ich möchte mit Ihnen über Ihren Widerspruch sprechen“
Doch hier irrt die Sachbearbeiterin. Das Gesetz sieht nämlich eindeutig vor, dass eine solche Meldeaufforderung nur zum Zweck der „Berufsberatung, Vermittlung in Arbeit und Ausbildung oder zur Klärung der Voraussetzungen für den Anspruch oder zu medizinischen Untersuchungen erfolgen darf“ (§ 59 SGB II iVm § 309 Abs. 2 SGB III), nicht aber für andere Zwecke. So auch das Bundessozialgericht, was jüngst entschieden hat, dass die Aufzählung der Meldezwecke in § 309 SGB III abschließend ist und keine weitere Meldezwecke zulässig sind (s. BSG Urteil vom 29.4.2015 – B 14 AS 19/14 R, Rz 30 – 32).
Daher ist es rechtswidrig, die Einladung mit einer Sanktionsandrohung zu versenden, wenn es allein um die „Erörterung des Widerspruchs“ geht. Nach Ansicht von „Tacheles e.V.“ ist dies „beispielhaft für das „Wuppertaler Landrecht„, einem oft willkürlichen und immer wieder vorsätzlich rechtswidrigen Umgang mit den Leistungsberechtigten. Zweck der Meldeaufforderung ist es den Widerspruchsführer dazu zu bringen den Widerspruchzurückzunehmen. Das geschieht nicht selten mit Aussagen, der Widerspruch sei falsch und hätte keine Aussicht auf Erfolg oder in Form der Diskreditierung der beratenden Stelle oder des Anwalts als unkundig.“
Doch was zusätzlich schwer wiegt und eigentlich kaum zu glauben aber real ist, dass die Meldeaufforderung auf 0.00 Uhr in der Nacht terminiert ist. Zu einer Zeit also, bei der die meisten Menschen schlafen und die Behörde geschlossen ist. Allenfalls der Wachdienst wird um diese Zeit antreffbar sein. (Tacheles, sb)
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