Lesedauer 2 MinutenUrteil: Hausverbot im Jobcenter Köln-Kalk rechtswidrig 21.09.2012 Die Klägerin, ein Mitglied der Kölner Erwerbslosen-Gruppe "KEAs," wollte es genau wissen und siegte am 20. September 2012 vor dem Verwaltungsgericht in Köln (Vorgeschichte hier). Die Prozessbevollmächtige des Jobcenters Köln erkannte die Rechtswidrigkeit eines ausgesprochenen Hausverbots an. Der Prozess wurde daraufhin eingestellt, die Kosten gehen zu Lasten der Beklagten. 📚
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