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Hartz IV: Jobcenter-Hausverbot war rechtswidrig


Lesedauer 2 Minuten

Urteil: Hausverbot im Jobcenter Köln-Kalk rechtswidrig

21.09.2012

Die Klägerin, ein Mitglied der Kölner Erwerbslosen-Gruppe „KEAs,“ wollte es genau wissen und siegte am 20. September 2012 vor dem Verwaltungsgericht in Köln (Vorgeschichte hier). Die Prozessbevollmächtige des Jobcenters Köln erkannte die Rechtswidrigkeit eines ausgesprochenen Hausverbots an. Der Prozess wurde daraufhin eingestellt, die Kosten gehen zu Lasten der Beklagten.

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