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Hartz IV: Jobcenter muss Heizkosten nachzahlen


Lesedauer 2 Minuten

Computerprogramm „Heikos 2.0“ zur Berechnung angemessener Heizkosten ungeeignet

05.07.2016

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass das Computerprogramm „Heikos 2.0“ der Stadt Heilbronn zur Berechnung angemessener Heizkosten ungeeignet ist und das Jobcenter eine Bezieher von Hartz IV-Leistungen daher Heizkosten nachzahlen muss.

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