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Hartz IV: Jobcenter muss Jugendbett bezahlen

Lesedauer ca. 1 Min. · NordTV24 Redaktion


Lesedauer 2 Minuten

Bundessozialgericht: Jugendbett statt Kindergitterbett als Erstausstattung

23.05.2013

Wie angekündigt verhandelte heute das Bundessozialgericht über die Frage, ob Eltern im Hartz IV-Bezug nach der Erstattung eines Babybettes auch eine Einmalzahlung für ein Jugendbett zusteht. In der dritten Instanz hatte die alleinerziehende Mutter nun Erfolg. So urteilten die obersten Sozialrichter; Familien im Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfebezug steht für ihre Kinder ein Jugendbett als Erstausstattung zu, wenn das Kinderbett zu klein geworden ist (Az: B 4 AS 79/12 R).

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