Hartz IV: Jobcenter muss Jugendbett bezahlen
Lesedauer 2 Minuten
Bundessozialgericht: Jugendbett statt Kindergitterbett als Erstausstattung
23.05.2013
Wie angekündigt verhandelte heute das Bundessozialgericht über die Frage, ob Eltern im Hartz IV-Bezug nach der Erstattung eines Babybettes auch eine Einmalzahlung für ein Jugendbett zusteht. In der dritten Instanz hatte die alleinerziehende Mutter nun Erfolg. So urteilten die obersten Sozialrichter; Familien im Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfebezug steht für ihre Kinder ein Jugendbett als Erstausstattung zu, wenn das Kinderbett zu klein geworden ist (Az: B 4 AS 79/12 R).
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