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Hartz IV: Jobcenter muss Miete übernehmen

Hartz IV: Jobcenter muss Miete übernehmen – NordTV24 Symbolbild

Lesedauer < 1 MinuteHartz IV: Jobcenter muss angemessene Miete übernehmenHäufig haben Hartz-IV-Berechtigte das Problem, dass ihre Kosten für Miete und Heizung nicht voll vom Jobcenter übernommen werden. Ob diese Kürzungen rechtens sind, sollten Betroffene im Zweifelsfall überprüfen lassen. Denn solange sich die Mietkosten im Rahmen der Angemessenheit befinden, ist das Jobcenter verpflichtet, diese auch zu übernehmen. Dabei richtet sich die Angemessenheit nach dem sogenannten Wohngeldgesetz, welches ortsabhängig ist. So beträgt die Miete in Bayreuth beispielsweise 330 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 402 Euro für einen Zweipersonenhaushalt, 479 Euro für einen Dreipersonenhaushalt und 556 Euro für einen Vierpersonenhaushalt. Dazu kommen noch 10 Prozent Aufschlag. Sollte das Jobcenter diese Kosten nicht übernehmen, können aktuelle Bescheide unter Einhaltung einer Widerspruchsfrist von einem Monat ab …

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