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Hartz IV Jobcenter muss Telefonliste herausgeben


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Deutsche Verwaltungsgerichte sind sich uneinig im Streit um die Veröffentlichung der Durchwahlnummer von Jobcenter-Mitarbeitern

10.08.2014

Wieder fiel ein Urteil im fortwährenden Streit um die Bekanntgabe der dienstlichen Telefonnummern der Jobcenter-Mitarbeiter. Diese halten die Behörden gern geheim. Stattdessen sollen sich Hartz IV-Bezieher und deren Vertreter wie Rechtsanwälte oder Erwerbslosen-Beratungsstellen an die Service Callcenter der Ämter wenden, die dann die Anliegen an die zuständigen Sachbearbeiter weiterleiten. Dabei kommt es jedoch immer wieder zu folgenschweren Verzögerungen und Missverständnissen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab gestern der Klage eines Rechtsanwaltes statt, der auf Herausgabe der Telefonnummern des Jobcenters in Duisburg geklagt hatte.

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