Hartz IV: Jobcenter zahlt nicht Realschulabschluss
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Urteil: Jobcenter muss nicht VHS-Kurs „Realschulabschluss“ bezahlen
Hartz-IV-Bezieher können sich grundsätzlich nicht die Kosten für einen Volkshochschulkurs „Realschulabschluss“ vom Jobcenter erstatten lassen. Hierbei handele es sich nicht um einen erstattungsfähigen laufenden und unabweisbaren Mehrbedarf, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am 7. November 2016 veröffentlichten Urteil (Az.: L 11 AS 48/15).
Geklagt hatte ein 1996 geborener Hartz-IV-Bezieher. Dieser hatte wegen schlechter Leistungen ohne Erfolg die Realschule besucht. Nach dem Besuch einer einjährigen Berufseinstiegsklasse schaffte er noch den Hauptschulabschluss. Um die Mittlere Reife doch noch nachzuholen, besuchte er an der Volkshochschule den Tageslehrgang „Realschulabschluss“. Die Kursgebühren in Höhe von 80 Euro monatlich streckte die Mutter vor.
