🔴 EILMELDUNG:
01.01.2026

Hartz IV: Jobcenter zahlt nicht Realschulabschluss

Lesedauer ca. 1 Min. · NordTV24 Redaktion


Lesedauer 2 Minuten

Urteil: Jobcenter muss nicht VHS-Kurs „Realschulabschluss“ bezahlen
Hartz-IV-Bezieher können sich grundsätzlich nicht die Kosten für einen Volkshochschulkurs „Realschulabschluss“ vom Jobcenter erstatten lassen. Hierbei handele es sich nicht um einen erstattungsfähigen laufenden und unabweisbaren Mehrbedarf, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am 7. November 2016 veröffentlichten Urteil (Az.: L 11 AS 48/15).

Geklagt hatte ein 1996 geborener Hartz-IV-Bezieher. Dieser hatte wegen schlechter Leistungen ohne Erfolg die Realschule besucht. Nach dem Besuch einer einjährigen Berufseinstiegsklasse schaffte er noch den Hauptschulabschluss. Um die Mittlere Reife doch noch nachzuholen, besuchte er an der Volkshochschule den Tageslehrgang „Realschulabschluss“. Die Kursgebühren in Höhe von 80 Euro monatlich streckte die Mutter vor.

Sponsoren & Partner

Danke an unsere Partner und Unterstützer.

Unsere Partner

NordTV24 Bürger-Upload

Bilder & Videos an NordTV24 senden

Du warst vor Ort? Sende uns deine Bilder oder Videos direkt an die Redaktion. Nach Prüfung können ausgewählte Inhalte bei NordTV24 veröffentlicht werden.

Event: Hartz IV: Jobcenter zahlt nicht Realschulabschluss

📢 💬 📘 📸 🎵
Verified by MonsterInsights