Kostenfreie Audiowiedergabe über die Sprachfunktion des verwendeten Browsers oder Geräts.
Lesedauer < 1 MinuteHartz IV Urteil: Arbeitslosengeld II Empfänger müssen Gelder nicht zurück zahlen, wenn es sich um ein Irrtum des Jobcenters handelt Im vorliegenden Fall klagte eine Frau erfolgreich vor dem Sozialgericht Stuttgart. Bei der Bearbeitung des ALG II-Fortzahlungsantrags fiel dem Jobcenter ein Fehler auf. Die Frau hatte vermeintlich zu viel ALG II erhalten. Aus diesem Grund strich das Jobcenter die zukünftigen Leistungen und forderte eine Rückzahlung über alle erfolgten Zahlungen. Das Jobcenter argumentierte, dass die Betroffene sich "nicht auf ihr Vertrauensschutz" berufen könne. Zudem habe die ALG II Empfänger "nicht transparent genug" ihre Vermögensverhältnisse aufgezeigt. Doch das Sozialgericht gab der Klägerin recht. Wenn ALG II Empfänger (Sozialgericht Stuttgart, AZ: 15 AS 2965/06) zutreffend alle Angaben zu den Vermögensverhältnissen …
Unbegrenzt lesen – kostenlos mit Werbung oder werbefrei
Bei NordTV24 wird niemand ausgeschlossen, nur weil er kein Abo bezahlen möchte.
Unbegrenzt mit Werbung
- Alle Nachrichtenartikel unbegrenzt lesen
- Keine monatliche Zahlung
- Deutlich sichtbare Werbung und regionale Sponsoren
NordTV24 werbefrei
- Alle Nachrichtenartikel unbegrenzt lesen
- Keine normalen Werbeeinblendungen
- Unterstützt die regionale Arbeit von NordTV24
ab 1,99 EUR pro Monat
