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Hartz IV: Keine ALG II Rückzahlung bei Fehler

Hartz IV: Keine ALG II Rückzahlung bei Fehler – NordTV24 Symbolbild
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Lesedauer < 1 MinuteHartz IV Urteil: Arbeitslosengeld II Empfänger müssen Gelder nicht zurück zahlen, wenn es sich um ein Irrtum des Jobcenters handelt Im vorliegenden Fall klagte eine Frau erfolgreich vor dem Sozialgericht Stuttgart. Bei der Bearbeitung des ALG II-Fortzahlungsantrags fiel dem Jobcenter ein Fehler auf. Die Frau hatte vermeintlich zu viel ALG II erhalten. Aus diesem Grund strich das Jobcenter die zukünftigen Leistungen und forderte eine Rückzahlung über alle erfolgten Zahlungen. Das Jobcenter argumentierte, dass die Betroffene sich "nicht auf ihr Vertrauensschutz" berufen könne. Zudem habe die ALG II Empfänger "nicht transparent genug" ihre Vermögensverhältnisse aufgezeigt. Doch das Sozialgericht gab der Klägerin recht. Wenn ALG II Empfänger (Sozialgericht Stuttgart, AZ: 15 AS 2965/06) zutreffend alle Angaben zu den Vermögensverhältnissen …

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