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Hartz IV: Keine Anklage gegen Prof. Heinsohn

Hartz IV: Keine Anklage gegen Prof. Heinsohn – NordTV24 Symbolbild
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Lesedauer < 1 MinuteStaatsanwaltschaft lehnt ein Verfahren gegen Professor Gunnar Heinsohn ab. Prof. Heinsohn hatte gefordert, Sozialbezüge wie Hartz IV auf fünf Jahre zu begrenzen. Empörte Bürger stellten daraufhin einen Strafantrag wegen Volksverhetzung und Beleidigung. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft wird kein Verfahren gegen den Sozialpädagogikprofessor Gunnar Heinsohn eröffnen. Hartz IV Bezieher hatten gegen den 66 Jährigen aufgrund dessen Äußerungen einen Strafantrag wegen "Beleidigung" und "Volksverhetzung" gestellt. Heinsohn hatte in einem Interview gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gesagt: "Solange die Regierung das Recht auf Kinder als Recht auf beliebig viel öffentlich zu finanzierenden Nachwuchs auslegt, werden Frauen der Unterschicht ihre Schwangerschaften als Kapital ansehen." Der einzige Weg sei "eine Reform hin zu einer Sozialnotversicherung mit einer Begrenzung der Auszahlungen auf fünf Jahre …

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