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Hartz IV: Keine Kosten- Übernahme für Nachhilfe

Hartz IV: Keine Kosten- Übernahme für Nachhilfe – NordTV24 Symbolbild
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Lesedauer < 1 MinuteDie Kosten für den Nachhilfeunterricht (Schülerhilfe) werden nicht bei Hartz IV übernommen. (11.05.2010) Die Kosten für den Nachhilfeunterricht (Schülerhilfe) werden bei Hartz IV nicht übernommen, urteilte das Sozialgericht Bremen in einem Eilverfahren. Lernschwiergkeiten des Kindes würden keine "außergewöhnliche Bedarfslage" dar stellen, heißt es in der Begründung. Im konkreten Fall hatte ein 17jähriger Schüler, der ein Gymnasium besucht, die Kosten für den Nachhilfeunterricht bei der zuständigen Hartz-IV Behörde beantragt. Doch diese lehnte den Antrag ab, der Schüler habe "normale Schulschwierigkeiten" die auch ohne Nachhilfe zu bewältigen sei. Der Kläger hatte Nachhilfe in den Fächern Mathematik und Deutsch kostenpflichtig erhalten. Die Sozialrichter sahen in dem Nachhilfeunterricht keinen besonderen Härtefall, der festegelegten außergewöhnlichen Belastungen. Schüler könnten diese Hilfe nur in …

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