Lesedauer 2 MinutenBSG-Urteil: Bei Hartz IV-Prozess keine Kürzung der Entschädigung wegen geringem Streitwert zulässig 17.02.2015 Eine Entschädigung aufgrund eines überlangen Prozesses darf nicht wegen des geringen Streitwerts gekürzt werden. Das entschied das Bundessozialgericht im Fall einer Hartz IV-Bezieherin, der das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz lediglich einen geringen Teil der gesetzlichen Entschädigung zugestehen wollte (Aktenzeichen: B 10 ÜG 11/13 R). 📚
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