Lesedauer < 1 MinuteDas Landessozialgericht Rheinland-Pfalz gab Kläger Recht: Keine Pflicht in einer Kita zu arbeiten06.07.2015 Es ist an der Tagesordnung, dass Hartz IV Bezieher in Jobs vermittelt werden, für die sie sich selbst nicht befähigt fühlen. Wer sich weigert eine zugewiesene Arbeitsstelle anzunehmen, wird meistens mit empfindlichen Sanktionen belegt. Doch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz machte nun damit Schluss. Die Richter machten deutlich: Wer Hartz IV bezieht, muss nicht jede zugewiesene Arbeit annehmen (Az.: L 3 AS 99/15 B ER). Im vorliegenden Fall klagte ein ausgebildeter Bankkaufmann. Der Kläger bezieht seit einigen Jahren das Arbeitslosengeld II. Die zuständige Sachbearbeiterin wollte von dem Mann verlangen, dass er als Kinder und Seniorenbetreuer arbeitet. Weil sich der Kläger zu solchen Tätigkeiten überhaupt nicht hingezogen …
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