Lesedauer 2 MinutenRechtsanwälte Fritz und Kollegen: Bundessozialgericht entscheidet gegen Tilgung von Mietkautionsdarlehen nach dem SGB II durch Aufrechnung gegen den Regelbedarf 10.07.2015 Seit nunmehr vier Jahren rechnen die Jobcenter die Tilgung von Mietkautionsdarlehen wieder gegen den Hartz IV Regelbedarf auf. Wenn Bezieher von Leistungen nach dem SGB II umziehen, führt das regelmäßig zu einer längerfristigen Unterdeckung des Bedarfes. Dieser Praxis ist das Bundessozialgericht (BSG) jetzt entgegengetreten und hat entschieden, dass das Jobcenter die Tilgungsraten für das Mietkautionsdarlehen nicht einbehalten durfte. 📚
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