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Hartz IV: Keine uferlose Auskunftspflicht


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Jobcenter kann keine grenzenlose Einkommensauskunft verlangen

24.06.2016

Jobcenter können von unterhaltspflichtigen Eltern nicht grenzenlos Auskunft über deren Einkommen und Vermögen fordern. Denn haben sich getrennt lebende Eltern in einem familiengerichtlichen Vergleich auf die Zahlung von Kindesunterhalt geeinigt, kann die Behörde nicht später per Bescheid Auskunft über die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen verlangen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag, 23. Juni 2016, in Kassel (Az.: B 14 AS 4/15 R).

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