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Lesedauer 2 MinutenHartz IV: Rückforderung wegen KiGe-Erhöhung meistens unzulässigBeispielwidersprüche online verfügbar Am ersten Januar 2010 wurde das Kindergeld erhöht. Davon haben Kinder, die im ALG II- oder Sozialgeldbezug sind, allerdings nichts, da das Kindergeld voll auf selbigen angerechnet wird. Viele Leistungsträger des SGB II haben diese Änderung verschlafen und fordern nun bundesweit von ALG II-Empfängern Geld zurück. Allerdings ist diese Rückforderung in einigen Fällen grundsätzlich unzulässig und in den zulässigen Fällen aufgrund der Verrechung mit laufendem ALG II unzulässig.Die meisten Leistungsträger versenden einfach einen Änderungsbescheid, in dem sie mitteilen, dass sie das zuviel gezahlte ALG II mit der Leistung im Folgemonat verrechnen. Einige sind sogar so frech und formulieren noch süffisant: "ihr Einverständnis vorausgesetzt". Diese Formulierung hat ihren Grund, denn …
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