Lesedauer 2 MinutenBSG: Junge Volljährige haften nicht für pflichtwidriges Verhalten ihrer Eltern beim SGB II-BezugKinder haften nicht für das pflichtwidrige Verhalten ihrer Eltern im SGB II-Bezug. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen: B 4 AS 12/14 R). Im konkreten Fall forderte das Jobcenter Leistungen von einem jungen Erwachsenen zurück, die er als Minderjähriger zu Unrecht erhalten hat. Gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen informierte Jobcenter nicht über Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe„Ein junger Volljähriger muss SGB II-Leistungen, die er als Minderjähriger zu Unrecht erhalten hat, nur bis zur Höhe des bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens erstatten, wenn die Voraussetzungen des §1629a Bürgerliches Gesetzbuch für eine beschränkte Haftung von Minderjährigen vorliegen“, heißt es in einer Medieninformation des BSG. Damit bestätigten …
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