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Lesedauer 2 MinutenBeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen: Das Kindergeld darf bei Hartz IV von den Ämtern weiterhin voll angerechnet werden! Die Ungerechtigkeit geht weiter: Das Kindergeld wird auch in Zukunft voll an den Hartz-IV Regelsatz angerechnet. Eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde nicht zur Entscheidung zu gelassen. Geklagt hatte eine Familie mit einem 15jährigen Sohn und wollte eine Nachzahlung von 462 Euro geltend machen. Laut Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 3163/09) darf auch in Zukunft das Kindergeld voll an den ALG II Regelsatz angerechnet werden. Das bedeutet in der Praxis, dass das Kindergeld von den regulären Hartz-IV Bezügen abgezogen wird. In dem Beschluss der obersten Verfassungsrichter heißt es, dass die ALG II Leistungen für Kinder das Existenzminimum sichern würden, auch wenn das …
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