Lesedauer 2 MinutenAnspruch auf Geld für Kleidung nach der Entlassung aus der Haft 14.10.2012 Weil er nach seiner Strafhaft kaum mehr Kleidung besaß, muss das Jobcenter Erzgebirge einem Hartz-IV-Bezieher 175,00 EUR für die Anschaffung der nötigsten Kleidungsstücke zahlen. Das hat das Sozialgericht Chemnitz in einem Eilbeschluss entschieden. 📚
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