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Hartz IV: Kleidergeld nach Haftentlassung


Lesedauer 2 Minuten

Anspruch auf Geld für Kleidung nach der Entlassung aus der Haft

14.10.2012

Weil er nach seiner Strafhaft kaum mehr Kleidung besaß, muss das Jobcenter Erzgebirge einem Hartz-IV-Bezieher 175,00 EUR für die Anschaffung der nötigsten Kleidungsstücke zahlen. Das hat das Sozialgericht Chemnitz in einem Eilbeschluss entschieden.

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