Verwaltungsaufwand beim Bildungspaket soll abgebaut werden: Auf Kosten der anspruchsberechtigten Kinder?
02.11.2012
Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Rahmen von Hartz IV erfordert einen ganz erheblichen Verwaltungsaufwand, berichte der Deutsche Landkreistag. Dieser beruhe zum Teil darauf, „dass die Leistungen als Sachleistungen gewährt werden, die per se einen höheren Verwaltungsaufwand erfordern als Geldleistungen“. Zum anderen seien die recht komplexen Gesetzesformulierungen dafür verantwortlich, dass der verwaltungstechnische Aufwand im Verhältnis dazu zu hoch sei. Der Deutsche Landkreistag hat nunmehr „Vorschläge zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands für das Bildungs- und Teilhabepaket“ erarbeitet, die teilweise „brandgefährlich“ sein können, weil damit noch weniger Kinder Bildungs-Leistungen erhalten könnten.
Als die Einführung des sogenannten Bildungspaketes seitens der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) geplant wurde, hatten bereits damals Sozialverbände und Erwerbslosen-Initiativen kritisiert, dass die Neuregelungen und Leistungen die Kinder kaum erreichen werden. Stattdessen werde ein hoher Verwaltungsapparat aufgebaut, der Unsummen verschlingen wird. Zudem würden zahlreiche Gesetzesregelungen verhindern, dass Kinder von einkommensschwachen Familien überhaupt die Sachleistungen bekommen. Dafür hätte besser der Regelsatz für Kinder deutlich angehoben werden sollen, doch das lehnte bekanntlich die schwarz-gelbe Bundesregierung vehement ab. Denn pauschal wird betroffenen Familien immer ideologisch unterstellt, dass mehr Hartz IV-Geldleistungen seitens der Eltern dann „zweckentfremdet“ werden würden.
Es zeigte sich, dass die Kritiker recht hatten. Kaum Kinder können die Bildungspaket-Leistungen in Anspruch nehmen und die Eltern fürchten darüber hinaus das komplizierte Antragswesen. Da nützen auch keine teuren Werbekampagnen des Bundesarbeitsministeriums, wenn die Ausgestaltung einfach schlecht ist. In den Kommunen stapeln sich die Millionen und werden mittlerweile zweckentfremdet, um Haushaltslöcher zu stopfen. Statt aber nun zu der Erkenntnis zu gelangen, die Regelleistungen für Kinder deutlich zu erhöhen, um mehr Bildungschancen und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen, wird nun darüber sinniert, den Verwaltungsakt neu zu gestalten. Auf Kosten der Empfänger.
So steht zum Beispiel in der Forderung 4, dass der Bereich der Lernförderung insgesamt in die Verantwortung der Schulen zurückgegeben werden soll. Damit würden alle außerschulischen Möglichkeiten der Lernförderung gestrichen werden. Damit würde auch der beinahe bahnbrechende Erlass des Nordrhein-Westfälischen Arbeitsministeriums durchbrochen, der sich zuletzt für eine deutliche Verbesserung ausgesprochen hatte. Das Ministerium hatte nämlich per Erlass angeordnet, dass auch Kinder gefördert werden können, deren Abschluss oder Klassenziel nicht gefährdet ist. Antragsberechtigt seien auch Kinder, die ein höheres Lernniveau erreichen wollen (Nachhilfe auch ohne Versetzunggefahr) Das NRW-Ministerium hatte den anderen Bundesländern empfohlen, ebenfalls entsprechende zu erlassen. Sollten sich aber die Vorschläge des Deutschen Landkreistages durchsetzen, wäre der Erlass quasi null und nichtig. Der Verwaltungsapparat würde im Großen und Ganzen bestehen bleiben und noch weniger Kinder können das ohnehin zu kritisierende Bildungspaket nutzen. (sb)
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