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Lesedauer 2 MinutenHartz IV: Der KV-Zusatzbeitrag kommt – ALG II-Empfänger müssen zahlen oder wechseln Die "Jagd" ist eröffnet, auch für Hartz IV Betroffene. Die Pharmaindustrie verdient Milliarden und der Beitragszahler muss dafür bluten. Die DAK erhebt ab Februar 2010 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro je Monat gemäß § 242 SGB V. Da die DAK ihre Versicherten nicht rechtzeitig vor Einführung des Zusatzbeitrages darüber informiert hat, diese ihr Sonderkündigungsrecht nicht vor Einführung des Zusatzbeitrages warnehmen können, müssen alle DAK-Versicherten diesen Zusatzbeitrag mindestens einmal bezahlen – auch ALG II-Empfänger. Ein Geniestreich(?)! Das SGB II sieht in § 26 Abs. 4 SGB II die Übernahme dieses Zusatzbeitrages nur dann vor, wenn der Wechsel seiner Krankenkasse für den Hilfebedürftigen eine besondere Härte …
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