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Hartz IV-Kürzung nur bei provozierter Kündigung


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Hartz IV-Leistungen dürfen wegen einer Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden

03.07.2013

Eine Kürzung der Hartz IV-Leistungen ist nur rechtmäßig, wenn der Leistungsberechtigte mit Absicht die Kündigung seines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses provoziert. Das entschied das Sozialgericht (SG) Mainz (Aktenzeichen: S 15 AS 438/13 ER).

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