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Lesedauer < 1 MinuteBei der Neuberechnung der Hartz IV Regelsätze sollen Grundbedarfe wie Tabak und Alkohol weg fallen. Laut internen Berichten aus Regierungskreisen plant die Bundesregierung Tabak und Alkohol aus dem Hartz IV Regelsatz zu streichen. Das passt auch zu den Verlautbarungen, den Regelsatz zukünftig nur noch "Basisgeld" zu nennen. Insgesamt hat nach der alten Berechnung ein alleinstehender Erwachsener für den Posten "Ernährung und Getränke" 135,48 Euro pro Monat zu Verfügung. Werden nun Alkoholische Getränke und Tabakwaren aus dem ALG II Regelsatz heraus gerechnet, wird der Anteil "Ernährung" um insgesamt 14 Euro gesenkt. Denn für alkoholische Getränke sind im Monat 7,50 Euro angedacht und für Tabakwaren 6,24 Euro. Die FDP-Politikerin Birgit Homburger hatte bereits die Hartz IV Kürzung angekündigt und …
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