Lesedauer < 1 Minute27.04.2015 Wie das Erwerbslosen Forum Deutschland berichtet, treibe offenbar der Landkreis Mayen-Koblenz „aus haushaltpolitischen Erwägungen Methadon-Patienten, die im Hartz IV-Bezug sind, seit dem 1. Februar systematisch zum Schwarzfahren und damit auch in die Kriminalität“ hinein. Denn bis Ende Januar hatte der Landkreis die Fahrtkosten zum ärztlichen Methadon-Programm für Drogenkranke Hartz IV Beziehende übernommen. Doch seit dem 1. Februar 2015 werden die anfallenden Fahrtkosten nicht mehr erstattet. Die Rechtslage habe sich verändert, argumentierte man von Seiten des Landkreises gegenüber den Betroffenen. Stattdessen sollen sich die Patienten an ihre Krankenkassen wenden. Das Jobcenter sei lediglich für die Begleichung der Kranken-Kosten zuständig. Und diese seien übernommen. Ein Betroffener, der nun auf einmal 180 Euro von seinem Regelsatz selbst aufbringen sollte, …
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