Lesedauer < 1 MinuteHartz IV Leistungen auch im Monat der RentenzahlungWer von Hartz IV in die Rente wechselt, darf keinen Ausfall von Leistungen in dem Monat des Wechsel erfahren. Denn leider kommt es immer wieder dazu. Die ALG II-Leistungen immer am letzten Tag des laufenden Monats für den kommenden Monat ausgezahlt werden. Die Rente wird im Gegensatz dazu am letzten Tag eines Monats für den laufenden Monat überwiesen. „Bei einem Übergang von Leistungen nach dem SGB II zu Rentenzahlungen würde es insofern zu einer erheblichen Deckungslücke kommen“, sagt Rechtsanwalt Kay Füsslein. Doch die Arbeitsanweisungen der BfA gegen deutlich vor, dass in einer solchen Lage eine Doppelleistung hinzunehmen ist. „Immerhin ist der Leistungserbringer durch viele verschiedene Instrumentarien vor einer vermeintlichen Doppelleistung …
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