Hartz IV: Manchmal Übernahme von Tilgungsraten
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Hartz-IV: Tilgungs-Zuschuss für das Eigenheim in Ausnahmefällen
Hartz-IV-Betroffene können in Ausnahmefällen einen Zuschuss für ihre Tilgungsraten erhalten. Dies gilt aber nur, wenn sie das Eigenheim lange vor der Abhängigkeit von Hartz IV kauften und es zum Großteil abbezahlt ist. So entschied das Hessische Landessozialgericht.
Der Fall
Der Hartz-IV-Betroffene hatte 1984 ein Haus im Wert von 290 000 DM gekauft. Er wurde arbeitslos, bezog eine Zeit lang Hartz IV und bekam für seine letzten Tilgungsraten ein Darlehen. Später bekam er Rente und klagte auf Übernahme der Tilgungsraten.
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