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Hartz IV: Mehr Miete und mehr Wohnraum


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Bundessozialgericht entscheidet zugunsten von Hartz IV-Beziehern in NRW

21.05.2012

Wie erwartet hat das Bundessozialgericht in Kassel die Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Bezieher im Bundesland Nordrhein-Westfalen als zu niedrig bemessen beurteilt. Laut Gericht sind für die Festsetzung der Angemessenheit der Unterkunftskosten (KdU) die Richtlinien des Wohnraumförderungsgesetz (WNG) maßgeblich (AZ: B 4 AS 109/11 R)

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