Lesedauer < 1 MinuteErstmals Revision zu der Frage zugelassen, ob gerichtlicher Rechtsschutz gegen die Aufforderung, die Unterkunftskosten zu senken, möglich ist 29.08.2015 Der Begriff „angemessene Unterkunftskosten“ ist in den Hartz IV Gesetzen (SGB II) höchst umstritten. Immer wieder müssen Betroffene vor Gericht die tatsächlichen Unterkunftskosten erstreiten. Vielfach finden sogenannte Zwangsumzüge statt, weil die Jobcenter sich weigern, die Miete in voller Höhe zu zahlen. Nun hat das Bundessozialgericht in Kassel als höchstes Sozialgericht in Deutschland, eine Revision zu der Frage zugelassen, ob gerichtlicher Rechtsschutz gegen die Aufforderung, die Unterkunftskosten zu senken, möglich ist (Az: B 4 AS 27/15 B). In der ersten Instanz war sowohl eine Anfechtungsklage gegen die Kostensenkungsaufforderung, als auch eine Feststellungsklage erhoben worden. Beide Klagen wurden jeweils von …
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