Lesedauer 2 MinutenHartz IV Urteil: Mietgrenzen in der Region Potsdam veraltet. (14.09.2010) Das Sozialgericht in Potsdam urteilte, sind die Hartz IV Mietobergrenzen im Landkreis Potsdam-Mittelmark veraltet. Die Mittelmärkische Arbeitsgemeinschaft zur Integration in Arbeit (Maia) muss aus diesem Grund dem Kläger insgesamt 715 Euro nach zahlen. Die Arge im Landkreis Potsdam-Mittelmark muss einem erfolgreichen Kläger, der Leistungen nach dem SGB II bezieht, die Miete nach zahlen. Das entschied das Sozialgericht Potsdam im Aktenzeichen AZ: S 41 AS 5276/08. Die Kriterien der Arge hatten vor dem Sozialgericht keinen Bestand, weil die nötige Klarheit und Nachvollziehbarkeit in der Berechnung der Mietgrenzen fehlte. Im konkreten Fall klagte ein ALG II Bezieher, der eine Zweizimmer Wohnung mit insgesamt 55 Quadratmetern bewohnt. Die Miete beträgt 302,50 …
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