Lesedauer 3 MinutenAnrechung der Tilgungsraten eines Mietkautionsdarlehens mit Sicherheit verfassungswidrig 13.02.2013 Seit der Einführung der Hartz IV Gesetze kommt es immer wieder zu Verfahren vor den Sozialgerichten zu der Frage der Mietkautions-Darlehen. In den meisten Fällen bestehen die Leistungsbehörden darauf, dass das Darlehen vom laufenden Regelsatz per Abzahlung getilgt wird. Im Regelsatz ist aber nicht vorgesehen, dass ein Darlehen für eine Mietkaution abgezahlt wird. So sollte klar sein, dass eine Abzahlung nicht vom Regelsatz geschehen darf. Bis zum ersten April 2011 war die Rechtslage noch relativ klar. Bis zu der erneuten Hartz-IV-Reform konnte eine Abzahlung eines Darlehens für die Mietkaution nicht gefordert werden. Die Jobcenter haben dennoch massenhaft und regelmäßig erfolgreich Mietkautionsdarlehen von den laufenden Regelleistungen per Tilgungsraten einbehalten. Nur …
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