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Lesedauer < 1 MinuteWas passiert, wenn ich Fragen nicht beantworte?05.09.2017 Der Gesetzgeber fordert, dass, wer Leistungen beantragt oder erhält, alle Tatsachen anzugeben hat, die für die Leistungsgewährung erheblich sind. Wer dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die beantragte bzw. gewährte Leistung ganz oder teilweise versagt bzw. entzogen wird (§§ 60, 66 SGB I). Das dürfen Jobcenter nicht!So weit so gut. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Behördenmitarbeiter von sich aus Fragen stellen, die Leistungsberechtigte nicht beantworten müssen. So fragten unlängst Jobcenter-Mitarbeiter per Fragebogen nach Sexualpartnern. Andere kopierten den Personalausweis, ohne hierfür eine Berechtigung zu haben. Wem also Fragen als zu intim empfindet, sollte sich an den Datenschutzbeauftragten des Landes wenden, damit dieser die Fragen beurteilt. Muss ich …
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