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Hartz IV: Nachhilfe nur, wenn Versetzung gefährdet

Hartz IV: Nachhilfe nur, wenn Versetzung gefährdet – NordTV24 Symbolbild

Lesedauer < 1 MinuteHartz IV: Jobcenter muss eine Nachhilfe nur dann zahlen, wenn die Versetzung gefährdet ist 16.03.2017 Hartz-IV Betroffene haben ein Recht darauf, dass das Jobcenter ihren Kindern Nachhilfe bezahlt – aber nur, wenn die Versetzung gefährdet ist. So entschied das Sozialgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: S 21 AS 1690/15). 📚

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