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Hartz IV: Nachhilfe nur, wenn Versetzung gefährdet


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Hartz IV: Jobcenter muss eine Nachhilfe nur dann zahlen, wenn die Versetzung gefährdet ist

16.03.2017

Hartz-IV Betroffene haben ein Recht darauf, dass das Jobcenter ihren Kindern Nachhilfe bezahlt – aber nur, wenn die Versetzung gefährdet ist. So entschied das Sozialgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: S 21 AS 1690/15).

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