🔴 EILMELDUNG:

Hartz IV: Nebenkosten-Nachzahlungen nach Umzug


Lesedauer < 1 Minute

Jobcenter muss Nebenkosten-Nachzahlungen nach Umzug übernehmen
Jobcenter müssen nach einem Umzug auch noch Nebenkosten-Nachzahlungen für die Altwohnung übernehmen. Dabei kommt es auf den Grund des Umzugs nicht an, urteilte am 30. März 2017 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 13/16 R).

Es gab damit einer Mutter und ihrer im Streitjahr achtjährigen Tochter recht. Beide lebten zunächst gemeinsam mit dem Lebenspartner der Mutter zusammen; nachdem die Beziehung scheiterte, zogen sie aus. Der Vermieter der alten Wohnung forderte noch Nebenkosten in Höhe von 565 Euro nach.

📚

Verified by MonsterInsights