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Lesedauer < 1 MinuteBekannter Neonazi muss nicht ins Jobcenter 04.07.2017 Ein bundesweit bekannter Neonazi in Dortmund muss nicht zu Meldeterminen in das zuständige Jobcenter kommen, obwohl dieser Hartz IV Leistungen bezieht. Wie der WDR berichtet, sei in der Akte der Behörde vermerkt, dass "der Kunde aufgrund seiner bedenklichen Haltung zum Grundgesetz" nicht einzuladen sei. 📚
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