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Hartz IV: Neonazi muss nicht ins Jobcenter


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Bekannter Neonazi muss nicht ins Jobcenter

04.07.2017

Ein bundesweit bekannter Neonazi in Dortmund muss nicht zu Meldeterminen in das zuständige Jobcenter kommen, obwohl dieser Hartz IV Leistungen bezieht. Wie der WDR berichtet, sei in der Akte der Behörde vermerkt, dass „der Kunde aufgrund seiner bedenklichen Haltung zum Grundgesetz“ nicht einzuladen sei.

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