Hartz IV: Nur selten Extrageld für Arztbesuche
Lesedauer 2 Minuten
Hartz-IV-Bezieher bekommen meist kein Extra-Geld für Arztbesuche
LSG Stuttgart: Mehrbedarf nur bei ungewöhnlich hohen Fahrtkosten
15.01.2018
Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus begründen in der Regel keinen leistungserhöhenden „Mehrbedarf“ bei Hartz-IV-Empfängern. Anderes gilt nur, wenn die Fahrtkosten den im Regelbedarf für Verkehr enthaltenen Betrag deutlich übersteigen, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Freitag, 12. Januar 2018, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: L 7 AS 3405/17).
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