Lesedauer 2 MinutenHartz IV-Bezieher dürfen nicht zur Betreuung von Senioren verpflichtet werdenEin Jobcenter darf keine Arbeitsgelegenheit (Ein-Euro-Job) zur selbständigen Kinder- und Seniorenbetreuung zuweisen, wenn Hartz IV-Bezieher keine Ausbildung oder ausreichend Erfahrung in diesem Bereich hat. Hartz IV-Bezieher dürfen nicht vom Jobcenter verpflichtet werden, eine Arbeitsgelegenheit zur selbständigen Kinder- und Seniorenbetreuung aufzunehmen, sofern sie keine entsprechende berufliche Vorbildung oder ausreichende Erfahrung für diese Tätigkeiten haben. Dies hat das Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz in einem am Montag veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: L 3 AS 99/15 B ER) entschieden. 📚
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