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Hartz IV: Rechtswidrige Rechtsfolgenbelehrung?

Hartz IV: Rechtswidrige Rechtsfolgenbelehrung? – NordTV24 Symbolbild
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Lesedauer 2 MinutenRechtswidrige Rechtsfolgenbelehrung bei Hartz IV? 20.08.2012 Angesichts der sich verdichtenden Hinweise, dass Sanktionen bei Hartz IV verfassungswidrig sind, stellt sich die Frage, ob damit die in den von den Jobcentern versendeten Einladungen, den abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarungen, EGV, oder Maßnahmen beigefügten Rechtsfolgebelehrungen nicht schon rechtswidrig sind. 📚

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