Lesedauer 2 Minuten
Die Bundesregierung muss im Juli einen aktuellen Regelsatz-Bericht vorlegen: Eine wissenschaftliche Studie weist nach, die Regelleistungen sind verfassungswidrig und zu gering berechnet
20.06.2013
Das Bundesverfassungsgericht hat die schwarz-gelbe Bundesregierung in seinem Urteil vom Februar 2010 dazu verpflichtet, bis zum 1. Juli 2013 einen wissenschaftlich fundierten Bericht vorzulegen, indem nachvollziehbar dargelegt ist, wie der Hartz IV Regelsatz für Erwachsene und Kinder berechnet wird. Voraussichtlich am kommenden Mittwoch wird sich die Bundesregierung im Kabinett zusammenfinden, um den Bericht über die Weiterentwicklung der Methodik für die Ermittlung der Regelsätze zu beraten. Das jedenfalls berichten Regierungskreise gegenüber der Süddeutschen Zeitung.
