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Lesedauer 2 MinutenJuristische Expertise bescheinigt den "neuen" Hartz IV Regelleistungen Verfassungsbruch. Das wissenschaftliche Institut WSI hat die Hartz IV Neuregelung aus juristischer Sicht genauer unter die Lupe genommen. Die Analyse kommt dabei zum Ergebnis, die Bundesregierung habe die verfassungsrechtlichen Einwände des Bundesverfassungsgerichts nicht vollständig bearbeitet. Im Klartext bedeutet das, dass die „Hartz IV Reformen“ nach wie vor verfassungswidrig sind. Am Donnerstag stellte das Forschungsinstitut der Hans-Böckler-Stiftung „WSI“ eine juristische Expertise der Jura- Professorin Anne Lenze aus Darmstadt vor. Die Expertin weist in dem Bericht darauf hin, dass die Bundesregierung keineswegs die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollständig umgesetzt haben. Als Beispiel nannte Lenze die Ermittlung der Höhe der Arbeitslosengeld II Regelleistungen. Diese seien nach dem sogenannten Lohnabstandsgebot festgelegt, obwohl gerade dieser für …
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