Kommunen sparen in Millionenhöhe bei den Unterkunftskosten
26.07.2013
Im letzten Jahr mussten Haushalte, die auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind, rund 630 Millionen Euro für die Unterkunftskosten von den Regelleistungen zahlen. An sich sollen die Kosten der Unterkunft (KdU) durch die Kommunen und Städte gezahlt werden. Weil aber die vorgegebenen Sätze nicht ausreichend sind, müssen vielerorts Hartz IV Bezieher zusätzliche Zahlungen leisten.
Zum einen wird im Normalfall der Regelsatz gezahlt. Zum anderen werden die in amtsdeutschen formulierten „angemessenen Kosten der Unterkunft“ von der Leistungsbehörde übernommen. Dabei sollen „tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung“ gezahlt werden. Das bedeutet, dass eigentlich die Miete vom Jobcenter beglichen wird. Denn von dem kargen Regelsatz in Höhe von 382 Euro (Ecksatz) muss neben Telefon, Internet, Kleidung und Lebensmittel auch noch Strom bezahlt werden.
Laut einer Analyse des „Portal Sozialpolitik“ unter Zuhilfenahme der offiziellen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, hätten die Hartz-IV-Haushalte eigentlich rund 15,5 Milliarden Euro für die Unterkunftskosten aufkommen müssen. Doch tatsächlich wurden nur etwa 14,8 Milliarden Euro von den Leistungsträgern übernommen. Die satte Differenz von knapp 630 Millionen Euro mussten die Betroffenen aus eigener Tasche bzw. aus dem Regelsatz begleichen.
Die Ursachen sind vielfältig. Vor allem in den großen Ballungsgebieten wie Berlin, Hamburg oder Frankfurt verteuern sich die Mietpreise zunehmend. Zudem stehen immer weniger bezahlbare Wohnungen zur Verfügung. Ob die Mietkosten „angemessen“ sind, entscheidet die jeweilige Kommune. Wer in einer zu teuren Wohnung wohnt, wird meist per Anschreiben aufgefordert, die Kosten der Unterkunft zu senken. Dies kann entweder durch den Zuzug eines Untermieters geschehen oder durch die Eigenübernahme des „zu hohen“ Mietanteils. In den meisten Fällen droht allerdings der Zwangsumzug. Gleiches gilt auch bei den Heizkosten. Wer statt zu frieren die Heizung im Winter vermeintlich zu hoch aufdreht, muss die Kosten selbst tragen.
Eine weitere Einsparung geschieht durch anrechenbare Einkommen oder Sanktionen. Nach Hochrechnungen der Experten liegen diese insgesamt bei 197 Euro pro Bedarfsgemeinschaft und Jahr. (ag)
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