Lesedauer 2 MinutenRückbaukosten für alte Wohnung müssen vom Jobcenter übernommen werden, sofern der Wohnungswechsel auf Drängen der Behörde geschiehtLeben Hartz IV-Bezieher in einer Wohnung, die zu teuer oder zu groß ist und damit als nicht angemessen gilt, fordert das Jobcenter die Betroffenen auf, sich eine günstigere, angemessene Unterkunft zu suchen. Dadurch entstehen Kosten, deren Übernahme bei der Behörde beantragt werden kann. Das Sozialgericht Berlin entschied jüngst, dass auch Rückbaukosten für die ursprüngliche Wohnung vom Jobcenter übernommen werden müssen, sofern der Umzug auf Initiative des Jobcenters erfolgt (Aktenzeichen: S 82 AS 25836/12), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum" (Heft 22/2014) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin informiert. Rückbaukosten zählen zu den UmzugskostenWenn Hartz IV-Bezieher vom Jobcenters aufgefordert werden, in eine billigere Unterkunft …
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